Steuerstrafrecht24

Steuerstrafverfahren und Selbstanzeige

Top-Thema: Steuerfahndung durchleuchtet Airbnb, Haftstrafen für Vermieter drohen

Hamburger Steuerfahnder haben gerichtlich erstritten, dass Airbnb die Daten von Vermietern zu steuerlichen Kontrollzwecken übermitteln muss. Dies führt nach Auswertung der Daten des Vermieters und der erzielten Einnahmen sodann zu einem Abgleich mit den jeweiligen Wohnsitz Finanzämtern des Vermieters. Diese kontrollieren dann, ob der Steuerpflichtige hier Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder aus einem Gewerbebetrieb in seiner jährlichen Steuererklärung angegeben hat.

Mehr zum Top-Thema Airbnb Ermittlungen der Steuerfahndung



27.07.2020

Rückzahlung der Corona-Soforthilfen?

Für viele Personen stellte sich Frage, ob sie verpflichtet sind, die erhaltene Corona-Soforthilfe zurückzuzahlen. Wenn eine Verpflichtung zur Rückzahlung besteht, stellt sich die Frage, ob der volle Betrag oder zumindest ein Teilbetrag zu... [mehr...]

02.06.2020

Definition, Kriterien, Alternativen und Folgen von Scheinselbständigkeit

Definition: Scheinselbständige treten als selbständig Tätige auf, sind tatsächlich jedoch abhängig Beschäftigte im Sinne des Sozialgesetzbuches. Klarheit zu der Frage, ob eine Scheinselbständigkeit vorliegt bietet... [mehr...]

18.01.2018

Achtung Erben: Neue Rechtsprechung zu Steuerklassen kann teuer werden

Wenn in einer Familie zwei Kinder eines künftigen Erblassers noch zu dessen Lebzeiten eine Vereinbarung treffen, bei der ein Kind auf seinen gesetzlichen Pflichtteil- und Pflichtteilsergänzungsanspruch verzichtet und er von dem anderen Kind und... [mehr...]

26.09.2017

Steuerfahndung Wuppertal durchsucht Unternehmen im Ruhrgebiet

Viele Einzelheiten sind noch nicht bekannt. Klar ist, dass sich Daten von Unternehmen, die Geldanlagen bei der UBS-Bank in Luxemburg hatten, auf der CD befunden haben. Ob weitere Länder, in denen die Schweizer Bank Niederlassungen unterhält,... [mehr...]



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Herzlich Willkommen auf Steuerstrafrecht24.de, dem Informationsportal zum Thema Steuerstrafrecht und Selbstanzeige. Unser Team besteht aus erfahrenen Praktikern aus den Gebieten Steuerrecht, Strafrecht, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung.

Das Ziel von Steuerstrafrecht24.de ist es, umfassend und verständlich zum Thema Steuerstrafrecht zu informieren.

Welche Vorteile bringt ein professioneller Steuerstrafverteidiger?

10 gute Gründe für einen Steuerstrafverteidiger

Im Steuerstrafrecht ist das zentrale Delikt die Steuerhinterziehung

Das Steuerstrafrecht beschreibt und reguliert die Besonderheiten mit denen ein Strafverfahren auf das allgemeine Steuerrecht Wirkung nimmt. Durch das Inkrafttreten zweier verschiedener, verbindlicher Rechtskreise, nämlich dem Steuerrecht und dem Recht des Strafverfahrens, findet sich der Beschuldigte in einer komplexen Situation wieder. An dieser Stelle greift das Steuerstrafrecht und koordiniert die Pflichten und Rechte des Beschuldigten. Denn zum einen verlangt das Steuerrecht auch von Angeklagten bzw. Beschuldigten die Erklärung und Zahlung von Steuern, zum anderen verfügt dieser gleichzeitig, bedingt durch das Strafrecht, über das Recht zu schweigen. Doch genau diese Auflagen beider Rechtskreise sorgen für komplexe Konfliktsituationen.

Fachanwälte informieren über den komplexen Bereich Steuerstrafrecht

Gesetzliche Regelungen zum Steuerstrafrecht gibt es nur sehr wenige. Das Zusammenspiel der Abgabenordnung (AO), welche die Grundlage des Steuerrechts bildet und der StPO, der Strafprozessordnung, ist äußerst kompliziert. Oft reicht es nicht sich zum Beispiel als Steuerberater mit Steuerrecht auszukennen oder als Strafverteidiger mit dem Strafrecht. In solchen Fällen ist sehr spezifisches Wissen aus beiden Bereichen gefordert und essentiell für eine gute Verteidigung. Hier treten Fachanwälte für Steuer- und Strafrecht in Erscheinung, die sich auf diesen Bereich spezialisiert haben.

Bei Selbstanzeige: Fachanwälte für Steuer- und für Strafrecht

Da es aber eben nicht „den“ Fachanwalt für den Bereich Steuerstrafrecht gibt, setzt sich eine gute Beratung zumeist aus einem Team von Spezialisten zusammen, die sowohl fundiertes Wissen im Strafrecht als auch im Steuerrecht mitbringen. Auch in Punkto „Handlungsoptionen“ ist professionelle Hilfe angebracht. So können Sie ermitteln, wie bei einer Selbstanzeige vorzugehen ist, ob und wie eine Strafbefreiung möglich und was dazu notwendig ist. Doch bevor gehandelt werden kann, ist eine detaillierte Untersuchung Ihrer Situation oder des Ihnen zur Last gelegten Tatverdachts essentiell, damit ermittelt werden kann, ob bzw. in welcher Höhe Steuern verkürzt wurden.

Das eigentlich zentrale Delikt im Steuerstrafrecht ist die Steuerhinterziehung. Unter das Steuerstrafrecht fallen aber auch Situationen wie die leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO), oder die Steuergefährdung (§ 379 AO). Ebenfalls durch das Steuerstrafrecht reguliert werden unzulässige Erwerbe von Steuererstattungs- oder Steuervergütungsansprüchen, die Wertzeichenfälschung (§ 148, § 149 Strafgesetzbuch) als auch der Bannbruch (§ 372 AO). Eine Steuerstraftat wird für gewöhnlich mit mindestens einer Geldstrafe geahndet, kann aber auch in einer Freiheitsstrafe resultieren.

Straffreiheit durch Selbstanzeige

Das Thema "Selbstanzeige" ist durch zahlreiche Medienberichte über Steueroasen, Steueraffären und Fälle der Steuerhinterziehung präsent. Es ist richtig: Durch eine wirksame Selbstanzeige können Sie Straffreiheit erlangen. Aber wie kann ich mich selbst anzeigen? Wann gehe für eine Selbstanzeige zu einem Fachanwalt und Steuerberater? Was ist, wenn mein Name auf einer Steuer CD steht? Für eine strafbefreiende Selbstanzeige gilt es viele Aspekte zu beachten. Wir veröffentlichen auf diesem Portal Hintergrundwissen und stehen Ihnen mit unseren Experten persönlich bei Fragen zur Verfügung. Melden Sie sich bei uns.

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