Die Geldstrafe wird in den sog. Tagessätzen gemessen. Die Formel lautet somit: Anzahl der Tagessätze x Tagessatzhöhe.
Ein Tagessatz entspricht dem durchschnittlichen Einkommen an einem Tag. Hier gibt es eine Vielzahl von Abzugsmöglichkeiten, über die wir Sie beraten werden.
Die Anzahl der Tagessätze richtet sich nach der Schwere der Tat. In diesem Zusammenhang ist auch die Höhe des Steuerschadens wichtig. Deswegen beschränken wir uns bei der Verteidigung nicht auf die strafrechtliche Seite, sondern führen auch parallel zum Strafverfahren das Einspruchsverfahren beim Finanzamt oder das finanzgerichtliche Verfahren. Auch im Strafverfahren ist es extrem wichtig, zu Steuerhöhe kompetent Stellung zu nehmen und auf eine richtige Berechnung der Steuern hinwirken.
Freiheitsstrafe wird in den Steuerstrafsachen immer häufiger ausgesprochen. Insoweit ist in den letzten Jahren eine Verschärfung der Rechtsprechung zu verzeichnen.
Bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten gelten Sie als vorbestraft. In Ihrem Führungszeugnis erscheint dann der Hinweis darauf, dass Sie bereits verurteilt wurden.
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