Fachanwalt Strafrecht - ein Experte zu allen Themen des Strafrechts

Das Strafrecht stellt einen großen und vielseitigen Bereich dar, für den es außerordentlich viel Erfahrung in der Rechtskenntnis und dessen praktischer Umsetzung bedarf. Für diesen speziellen Bereich gibt es Fachanwälte für Strafrecht. Was ein solcher Fachanwalt für Strafrecht ist und wieso diese Spezialisierung notwendig ist, wird im Folgenden erklärt.

Ein Fachanwalt für Strafrecht ist Spezialist auf dem Gebiet der Methodik und dem Recht der Strafverteidigung. Weiterhin ist ein Fachanwalt für Strafrecht Experte für die komplexen Bereiche des materiellen Strafrechts, des Strafverfahrensrechts sowie des Strafvollstreckungsrechts und des Strafvollzugsrechts. Als Fachanwalt für Strafrecht ist ein Nachweis der besonderen praktischen Erfahrung zu erbringen. Dieser Nachweis ist vom Anwalt vor einer für ihn örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer gemäß § 22 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 6 FAO nachnachzuweisen. Qualifiziert ist ein Rechtsanwalt, sofern dieser ausreichend theoretische Kenntnisse als auch ausgiebige praktische Erfahrung nachweisen kann. Die vorausgesetzten Kenntnisse des Strafrechts nach § 13 der Fachanwaltsordnung (FAO) sind:

  • Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckung- und Strafvollzugsrecht.
  • Methodik und Recht der Strafverteidigung sowie den maßgeblichen Hilfswissenschaften
  • Materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Innerhalb eines Fachanwaltslehrganges kann der Anwalt sich die notwendigen theoretischen Kenntnisse aneignen. Der Lehrgang wird mit drei zu bestehenden Klausuren beendet. Der Rechtsanwalt muss außerdem eine ununterbrochene Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt vorweisen können. Darüber hinaus muss der Anwalt mindestens 60 selbst bearbeitete Strafrechtsfälle verzeichnen, als auch an 40 oder mehr Hauptverhandlungstagen vor einem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht verhandelt haben.

Erfüllt der Rechtsanwalt all diese Voraussetzenden, verleiht die Rechtsanwaltskammer dem Anwalt somit den besonderen Titel zum Fachanwalt für Strafrecht. Gem. § 13 der Fachanwaltsordnung (FAO) verfügt der Fachanwalt für Strafrecht über eine zusätzliche Qualifikation im Fachgebiet. Die Qualifikation gewährleistet sowohl eine effektive Verteidigung des Rechtssuchenden, als auch eine detaillierte, umfassende Beratung in der Strafrechtpflege.

Auch nach der Ernennung zum Fachanwalt für Strafrecht muss der Anwalt jährlich Fortbildungen nachkommen und vorlegen, um den Titel beizubehalten, was mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Veränderung der gesetzlichen Grundlage einhergeht. Bedingt durch diese komplexe Natur der Thematik, ist generell zu empfehlen sich professionelle Beratung bei einem Fachanwalt zu suchen.

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