Das Steuerrecht in Deutschland

Das Steuerrecht in Deutschland gehört mit zu den kompliziertesten Rechtsmaterien.

Das deutsche Steuerrecht umfasst u.a. die Einkommen-, Körperschaft-, und Gewerbesteuer als sog. Ertragsteuern. Hinzu kommen die Umsatzsteuer, die Erbschaft- und Schenkungsteuer, die Grunderwerbsteuer und zahlreiche weitere Abgaben.

In Deutschland gilt u.a. für die Einkommen-, Körperschaft- oder Gewerbesteuer das Prinzip der Abschnittsbesteuerung: Regelmäßig muss der Steuerpflichtige einmal im Jahr eine Steuererklärung fertigen. Unterlässt er dies, kann das Finanzamt die geschuldeten Steuern ggf. schätzen, ein Zwangsgeld festsetzen oder sogar ein Steuerstrafverfahren einleiten.

Das Steuerrecht als Teil des öffentlichen Rechts

Das Steuerrecht in Deutschland ist Teil des öffentlichen Rechts. Hauptsächlich dient es der Finanzierung der öffentlichen Haushalte zwecks Wahrnehmung ihrer Aufgaben (Fiskalzweck). Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Steuern aber auch der Verhaltensbeeinflussung beim Bürger dienen: Bestimmte Verhaltensweisen werden aus nichtfiskalischen – z. B. umweltpolitischen - Gründen der Steuer unterworfen. In diesem Fall erfüllen die zugrunde liegenden Steuernormen einen sog. Lenkungszweck. Beispielsweise belastet die Mineralölsteuer den Endverbraucher beim Kraftstoffverbrauch. Neben der Generierung von Einnahmen, welche sicherlich Nebenzweck bleibt, geht es dem Gesetzgeber darum, den umweltbelastenden Kraftstoffverbrauch zu senken.

Die Unterscheidung zwischen Lenkungsnormen und Fiskalzwecknormen spielt vor allem im Steuerverfassungsrecht eine erhebliche Rolle. Je nachdem, um was für eine Norm – Fiskalzwecknorm oder Lenkungsnorm - es sich handelt, stellt das Verfassungsrecht unterschiedliche Maßstäbe für die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Norm auf. Praktisch relevant wird dies, wenn dem Bundesverfassungsgericht Steuergesetze vorgelegt werden, mit dem Ziel, diese auf ihre Übereinstimmung mit der Verfassung überprüfen zu lassen.

Das Steuerrecht von Deutschland im Vergleich

Die Steuerbelastung in Deutschland unterscheidet sich von der anderer Staaten zum Teil erheblich. Im Vergleich zu Ländern wie Großbritannien zahlen die Deutschen geringe Steuern. Reiche Staaten wie die Vereinigten Arabischen Emirate oder Katar kommen sogar ganz ohne Einkommenssteuern aus. Im Durchschnitt liegt Deutschland im Ländervergleich im Mittelfeld, auf einzelne Steuern bezogen steht das Land mal an der Spitze und mal am Ende der Liste. Mineralölsteuer und Tabaksteuer sind aufgrund des oben beschriebenen erwünschten Lenkungseffekts zum Beispiel vergleichsweise hoch, sodass Benzin oder Zigaretten in Deutschland sehr teuer sind. In den USA ist die Steuer auf Benzin deutlich geringer.

 

Zentralruf

Tel: 0234 338 53 171

für Termine in Bochum, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Marsberg oder einem Ort Ihrer Wahl

Rückrufservice






schließen ×
Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte Fachanwälte Steuerberater

Direktkontakt zu unseren Anwälten


Standort Bochum
Harmoniestraße 1
44787 Bochum
Fon: 0234-33853-0
Fax: 0234-33853-125
Standort Dortmund
Goebenstr. 10
44135 Dortmund
Fon: 0231-31755-21
Fax: 0231-31755-23
Standort Duisburg
Hansastraße 1-3
47058 Duisburg
Fon: 0203-51880-00
Fax: 0203-51880-60
Standort Düsseldorf
Königsallee 34a
40212 Düsseldorf
Fon: 0211-5504470
Fax: 0211-55044715
Standort Marsberg
Hauptstraße 26
34431 Marsberg
Fon: 02992-4411
Fax: 02992-65062



Rückrufservice