Die Steuerflucht, zumeist in einer Steueroase, ist eines der Steuerdelikte, nach denen das Finanzamt als Stellvertreter des Staates fahndet. Im Detail versteht man unter der Steuerflucht die Verlegung des Wohn- oder Unternehmenssitzes in das Ausland mit niedrigeren Steuersätzen als das eigene Land. Dadurch sollen Steuerersparnisse erreicht werden. Dies wird auch als Kapitalflucht bezeichnet. Im Falle einer Steuerflucht ist es jedoch möglich eine Selbstanzeige durchzuführen. Mit dieser ist es unter Umständen machbar, komplett straffrei den verursachten Steuerschaden zu melden. In komplexeren Fällen, in denen eine Straffreiheit nicht mehr in Frage kommt, kann es durch eine Steuerflucht-bedingte Selbstanzeige jedoch zumindest zu einer Strafminderung kommen. So oder so ist diese Option der Selbstanzeige die beste Wahl.
Mit den seltener werdenden Steueroasen und Bestimmungen wie dem Außensteuergesetz, wurde über die letzten Jahre auch die Steuerflucht zunehmend schwieriger, vor allem aber riskanter. Darüber hinaus arbeitet die EU selbst an weiteren Maßnahmen, die Steuerflucht unattraktiver zu gestalten. Die Selbstanzeige stellt in diesen Fällen oftmals die einzig sinnvolle Maßnahme dar, bevor Ermittlungen aufgenommen werden.
Bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe können in Deutschland für Steuerdelikte verhängt werden, handelt es sich um besonders schwere Fälle. Die Steuerflucht verursacht dem Staat kontinuierlichen Steuerschaden in oft unbekannten Höhen. Entsprechend hart wird daher bei Steuerstraftaten vorgegangen. Eine Selbstanzeige wird deswegen als der „Wille zum Kooperieren“ gedeutet, um den Schaden zum einen wieder gut zu machen und zum anderen eine neu erschlossene Steuerquelle eröffnet zu haben. Als Unternehmen oder Einzelperson mit begangener Steuerflucht, sollten Sie bei der Selbstanzeige Ihre Daten und Dokumente schnell und vollständig einreichen und dabei die Meldefrist von einem Jahr, nach Beendigung der Tat, beachten.
Schalten Sie einen Anwalt mit Kenntnissen aus dem Fachbereich Steuerrecht ein. Er ist in der Lage die Schwere der Steuerflucht einzuschätzen und die Selbstanzeige entsprechend zu gestalten. Sollten Sie sich bereits über der gesetzlich vorgeschriebenen Meldefrist befinden, erlaubt das Finanzamt in der Regel, die Zahlung der hinterzogenen Steuern mit Zinsen, um von einer gegeben falls anfallenden Strafe abzusehen.
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