Steuerhinterziehung - Strafmaßtabellen und Strafzumessung

Wie bei jeder anderen Straftat auch wird im Falle einer Bestrafung wegen Steuerhinterziehung in Deutschland das Strafmaß individuell festgelegt. Das war zumindest in der Vergangenheit nicht ganz selbstverständlich. Seinerzeit gab es für jedes Bundesland im Bereich der Steuerhinterziehung so genannte Strafmaßtabellen. Häufig orientierte sich die Praxis hieran, indem für einen bestimmten Betrag hinterzogener Steuern – je nach Bundesland - bestimmte Strafen vorgesehen waren. Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat sich jedoch von den Strafmaßtabellen distanziert. Sie geben mittlerweile nur noch einen groben Anhaltspunkt, mit welcher Strafe bei welchem Hinterziehungsbetrag zu rechnen ist.

Was wirkt sich strafmindernd aus?

Je früher Sie sich zu der begangenen Steuerhinterziehung bekennen und sich einen Rechtsbeistand besorgen, desto eher können Sie in das Strafverfahren eingreifen und auf das zu erwartende Strafmaß Einfluss nehmen. Ist Ihr Bestreben zu erkennen, Ihre Steuerschuld zügig und inklusive Zinsen zu begleichen und haben Sie sich keine weitere ähnliche Tat zuschulden kommen lassen, kommen Sie unter Umständen mit einem Bußgeld davon. Haben Sie jedoch eine größere Summe an Steuern hinterzogen, müssen Sie unter Umständen mit einer Freiheitsstrafe rechnen, die ab einer Million Euro prinzipiell auch nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden darf. Je höher die Steuerschuld ist, um die es geht, desto dringender benötigen Sie einen Fachanwalt, der Sie berät und vor Gericht vertritt.

 

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