Ob Steuerhinterziehung, Steuerverkürzung oder ähnliche Steuerdelikte: In allen Fällen wurde der Staat um aus seiner Sicht äußerst essentielle Gelder beraubt. Dies ist auch der Grund, wieso die Steuerfahndung so akribisch und hartnäckig gegen Steuerhinterzieher vorgeht. Die Strafen können in massiven Fällen gar bis zur maximalen Dauer von 10 Jahren Freiheitsstrafe reichen.
Doch auch das Finanzamt hat eine mildere Seite. Zwar werden Steuerdelikte hart bestraft, wenn sie ermittelt und belegt wurden, doch das Finanzamt bietet einen weitaus angenehmeren Weg aus der Situation eines Steuerdeliktes. Zu diesem Zweck gibt es die Option der Selbstanzeige, die vom Finanzamt ermöglicht wird.
Eine Selbstanzeige beim Finanzamt zu erstatten, bedeutet, die eigene Steuerhinterziehung oder Verkürzung eigenständig und unaufgefordert zu melden. In diesem Fall profitieren sowohl Sie als auch der Staat von der Selbstanzeige. Das Finanzamt spart sich Ermittlungsarbeit und damit natürlich Zeit und Geld. Dem Staat erschließen sich neue Geldquellen, von denen er zuvor nichts wusste. Doch am wichtigsten für Sie ist natürlich die Straffreiheit, die mit einer solchen Selbstanzeige beim Finanzamt oft mit einhergeht. Mit Ihrer Anmeldung zeigen Sie Willen zur Kooperation.
Die Selbstanzeige kommt jedoch auch mit gewissen verbindlichen Auflagen seitens des Finanzamtes daher, die vom Täter erbracht werden müssen.
Zum einen müssen die hinterzogenen oder verkürzten Steuerschäden, bezahlt werden. Zum anderen erfordert es Ihre Kooperation dem Finanzamt gegenüber. Das bedeutet, dass Sie Ihre relevanten Daten und Dokumente detailliert und vollständig zur Verfügung stellen müssen.
Außerdem sollten Sie sich darüber im klaren sein, dass auch die Selbstanzeige beim Finanzamt gewisse Grenzen aufweist. Pro Steuerjahr dürfen nicht mehr als 25.000 Euro hinterzogen worden sein. Übersteigt der Steuerschaden diese Grenze dennoch, zeigt sich der Staat auch weiterhin kulant und ermöglich es Ihnen, die Summe mit einem fünfprozentigen Aufschlag abzuzahlen.
Eine weitere Auflage der Selbstanzeige, die das Finanzamt an die Täter richtet, ist die zeitliche Begrenzung zwischen der Tat und der Meldung der Anzeige. Nicht mehr als ein Jahr nach Abschluss der Tat darf vergangen sein. Andernfalls ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich.
Zentralruf
Tel: 0234 33 85 30
für Termine in Bochum, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Marsberg oder einem Ort Ihrer Wahl