Das deutsche Strafgesetzbuch basiert in seinen Grundzügen auf dem Reichsstrafgesetzbuch von 1872, wurde aber nach 1945 mehrfach überarbeitet und geändert. Es besteht aus einem Allgemeinen Teil und einem Besonderen Teil. Der Allgemeine Teil definiert Grundbegriffe und enthält Grundaussagen, etwa über „die Tat“ oder zu den „Rechtsfolgen der Tat“ sowie zur „Verjährung“. Ergänzt wird er durch den Besonderen Teil, in dem die einzelnen Straftatbestände thematisch geordnet werden. Allerdings sind nicht alle in Deutschland festgelegten Straftatbestände Teil des Strafgesetzbuches. Bestimmte Delikte, die sich zum Beispiel auf Waffen, Rauschgift, Steuern oder Urheberrecht beziehen, sind in Vorschriften aus den jeweiligen Spezialgesetzen (Waffengesetz, Betäubungsmittelgesetz, Abgabenordnung, etc.) niedergelegt. Es handelt sich hierbei um das sog. Nebenstrafrecht.
Das Strafgesetzbuch normiert in Deutschland Kernbestandteile des Strafrechts und legt insbesondere fest, was als strafbare Handlung gilt. Es wird durch die Strafprozessordnung flankiert, welche hauptsächlich verfahrensrechtliche Regelungen zur Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs enthält. Ein Strafverfahren wird dann gegen eine bestimmte Person eingeleitet, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, dass diese eine Straftat begangen hat.
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