Die Steuer CD – was genau ist sie eigentlich? Auf den CDs befinden sich die Daten von Steuerhinterziehern und sonstigen Bankkunden, die sich an illegalen Geschäften beteiligt haben. Meist werden diese CDs von Mitarbeitern der jeweiligen Banken verkauft.
Inzwischen wurden zahlreiche solcher Steuer CDs von deutschen Behörden angekauft und zu Zwecken der Steuerstrafverfolgung ausgewertet. Allen voran das Land NRW hat diese aus der Schweiz und anderen Staaten angekauft, was regelmäßig für ein großes mediales Echo sorgt. Diese Ankäufe riefen selbstverständlich rechtsstaatliche Bedenken hervor, jedoch spielt das für Betroffene gar keine Rolle mehr. Wenn Sie von einer solchen Steuer CD betroffen sein könnten, ist Ihre beste Option die Selbstanzeige. Mit einer Selbstanzeige ist es Ihnen möglich, sich mindestens eine Strafminderung, abhängig von der Höheder hinterzogenen Steuern auch vollkommene Straffreiheit zu sichern.
Riskieren Sie nicht leichtfertig Ihre Freiheit oder Ihr Geld. Die Experten von Steuerstrafrecht24.de haben inzwischen viele der Datensätze, aus denen diese Steuer-CDs gemacht werden, einsehen können. Unser professioneller Rat ist, sich gegen etwaige Steuerverfahren, basierend auf einer Steuer CD, mit einer Selbstanzeige zu schützen. Wenn Sie die Steuer-CD-Thematik in Unruhe versetzt und Sie mit dem Gedanken an eine Selbstanzeige spielen, sind Sie bei uns genau richtig.
Bei einer Selbstanzeige sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Gelder, die durch Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung, eingespart wurden, vollständig und restlos tatsächlich an den Staat zu zahlen sind. Darüber hinaus ist es in Ihrem Interesse, größtmöglichen Willen zur Kooperation zu zeigen. Seien Sie entgegenkommend, indem Sie vollständigen Zugang zu sämtlichen relevanten Daten unaufgefordert gewähren. Je leichter Sie es dem Finanzamt machen, umso besser ist es letztlich für Sie. Vergewissern Sie sich zudem, ob Sie noch innerhalb der zeitlichen Frist liegen (die auf ein Jahr festgelegt ist), um eine Selbstanzeige melden zu können. Die Frist beginnt mit dem Datum des Abschlusses der Tat.
Wenn Sie sich steuerrechtlich etwas zu Schulden haben kommen lassen, sollten Sie das Thema Steuer-CD und Selbstanzeige ernst nehmen. Wenn Sie mehr Informationen suchen oder eine persönliche Beratung benötigen, steht Ihnen unser erfahrenes Steuerstrafrecht24.de-Team, mit unseren verschiedenen Fach-Spezialisten in Steuerrecht, Strafrecht und Wirtschaftsprüfung, gern zur Verfügung.
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