Der Rechtsanwalt: Der rechtliche Beistand in der Not

„Die spannende Existenz des Rechtsanwalts (auch Advokat genannt), der gegen das Böse kämpft, das Gute verteidigt und für die Gerechtigkeit einsteht. Der Anzug ist sein Cape, der Aktenkoffer die Superkraft.“ Wenn Sie dieses Bild im Kopf hatten, haben Film und Fernsehen erfolgreich zu Ihrem Bild von Rechtsanwälten beigetragen.

Rechtsanwalt als Begriff, stammt von dem germanischen Wort „rehta“ ab, welches so viel bedeutet wie: „richten“, während „anawalt“ Gewalt bedeutet. Es geht also um den juristischen Beistand einer Person.

Die Aufgaben eines Rechtsanwalts

Das Berufsbild des Rechtsanwalts ist vielfältig. Man kann in einer Kanzlei arbeiten, selbstständig als Anwalt oder auch in einem Unternehmen für die Rechtsfragen und Fälle zuständig sein. Es gibt auch die Option, nach Studium und Referendariat in den staatlichen Dienst einzutreten und dort Staatsanwalt oder Richter zu werden. Im Allgemeinen ist die Aufgabe eines Rechtsanwaltes die Vertretung eines Mandanten in Rechtsfragen. Dazu gehört die Beratung des Mandanten sowie die Analyse der Rechtslage, um den Mandanten darüber aufklären zu können, ob z.B. die Klage oder die Verteidigung vor Gericht durchsetzbar ist. Als Rechtsanwalt ist man ein unabhängiges „Organ der Rechtspflege“. Das bedeutet im Klartext, dass der Rechtsanwalt über seinen Mandanten hinaus, auch gegenüber der Rechtsordnung die Pflicht trifft, die Wahrheit zu wahren. Das bedeutet im Rückschluss, dass er keine Unwahrheit zulassen darf. Ein Rechtsanwalt darf einen Mandanten nicht vertreten, sofern er für die Gegenpartei des Mandanten bereits gearbeitet hat. Mit Abstand die meiste Zeit eines Rechtsanwaltes wird für das Durchsuchen und Analysieren von Akten aufgebracht, um die Rechtslage zu prüfen und entsprechende Schriftsätze zu verfassen.

Der Weg zum Rechtsanwalt

Um Rechtsanwalt zu sein, muss zunächst ein Jurastudium absolviert werden. Dieses lässt sich deutschlandweit an vielen Fakultäten und einigen Fachhochschulen studieren. Ca. 10 Semester, also etwa vier bis fünf Jahre, dauert die Regelstudienzeit. Das Studium wird mit der sog. Ersten Prüfung (früher: erstes Staatsexamen) abgeschlossen. Dadurch ist man jedoch noch nicht sofort Rechtsanwalt. Ein zweijähriges Referendariat folgt, in welchem man praktische Erfahrung sammelt, die man im Studium oft nicht erwerben kann Erst nach dem Referendariat wird das zweite Staatsexamen abgelegt. Mit dessen Bestehen sind die formalen Vorraussetzungen gegeben, um einen Antrag auf Zulassung als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin zu stellen.

 

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