Hausdurchsuchung wegen Steuerhinterziehung

Besteht der Verdacht auf Steuerhinterziehung, ist es Finanzbehörden gesetzlich eingeräumt die Räumlichkeiten von Abgabenschuldnern zu durchsuchen. Eine Hausdurchsuchung dürfen die Behörden, ermächtigt durch die StPO (Strafprozessordnung), dann durchführen, wenn ein begründeter Verdacht besteht. Dies ist der Fall, wenn sich in dem Haus eine verdächtige Person aufhält, sich dem Verfall unterliegende Gegenstände oder aber potentielle Beweismittel darin befinden. Doch auch bei einer Hausdurchsuchung hat der Verdächtige Rechte, auf die er sich berufen kann.

Wie verhält man sich bei einer Hausdurchsuchung?

Bei einer Hausdurchsuchung gibt es gleich mehrere Punkte, die Sie berücksichtigen sollten. Überprüfen Sie in jedem Fall den Durchsuchungsbefehl und notieren Sie sich die Namen der Beamten. Das ist wichtig, sollte es zu Komplikationen oder Konflikten kommen. Setzen Sie Ihren Rechtsanwalt und gegebenenfalls Ihren Steuerberater über die Hausdurchsuchung in Kenntnis. Bestehen Sie auf Ihr Recht, alleine zu telefonieren. Machen Sie von Ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch und geben keinerlei Auskunft ohne Ihren Rechtsvertreter.

Hausdurchsuchungen und das Sichern der eigenen Daten

Ihr Anwalt sollte sich mit dem Durchsuchungsleiter beraten und einen geordneten Ablaufplan erstellen, damit alle darüber im Klaren sind, wann was passiert. Sie haben das Recht sämtliche Akten und Daten zu kopieren und sichern, wovon Sie auch Gebrauch machen sollten. Selbst wenn dies viel Zeit in Anspruch nehmen sollte und die Hausdurchsuchung gegebenenfalls aufhält, darf man Sie nicht daran hindern. Außerdem ist es für Sie äußerst wichtig, sämtliche Daten zur eigenen Untersuchung und Verteidigung verwenden zu können. Lassen Sie sich eine detaillierte Aufstellung dessen geben, was die Beamten beschlagnahmen. Sofern kein Haftbefehl gegen Sie vorliegt, dürfen Sie den Ort des Geschehens jederzeit verlassen, jedoch sollten Sie zuvor einen Vertreter benennen.

Hausdurchsuchung mit Zeugen-Protokoll

Nach der Hausdurchsuchung sollte ein Zeugen-Protokoll aufgesetzt werden, in dem sämtliche Zeugen ihre Beobachtungen über und während der Durchsuchung festhalten. Dieses Protokoll kann vor Gericht zur Verteidigung dienen, vor allem wenn falsches Verhalten seitens der Beamten festgestellt und festgehalten wurde. Sofern Zeugen zur Befragung geladen werden sollten, weisen Sie diese vorher darauf hin, Kopien des Protokolls mitzubringen - dies sollten Sie auch für sich selbst beachten.

Gehen Sie nicht davon aus, es gäbe bei einer Hausdurchsuchung sichere Verstecke. Die Beamten sind auf doppelte Böden, Plüschtier-Verstecke und allerlei andere Findigkeiten geschult. Vor allem technische Geräte werden in der Regel sofort eingezogen, um Daten vor der Löschung zu sichern.

Für weitere Informationen über das Thema Hausdurchsuchung und zu dem komplexen Bereich des Steuerstrafrechts finden Sie Fachanwälte aus Strafrecht und Steuerrecht auf dem Informationsportal steuerstrafrecht24.de. Das Team der Fachanwälte von steuerstrafrecht24.de besteht aus erfahrenen Praktikern aus den Gebieten Steuerrecht, Strafrecht sowie Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Mit unseren Experten werden Sie umfassend und ganz individuell zum Thema Hausdurchsuchung und Steuerstrafrecht informiert und beraten.

 

Zentralruf

Tel: 0234 338 53 171

für Termine in Bochum, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Marsberg oder einem Ort Ihrer Wahl

Rückrufservice






schließen ×
Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte Fachanwälte Steuerberater

Direktkontakt zu unseren Anwälten


Standort Bochum
Harmoniestraße 1
44787 Bochum
Fon: 0234-33853-0
Fax: 0234-33853-125
Standort Dortmund
Goebenstr. 10
44135 Dortmund
Fon: 0231-31755-21
Fax: 0231-31755-23
Standort Duisburg
Hansastraße 1-3
47058 Duisburg
Fon: 0203-51880-00
Fax: 0203-51880-60
Standort Düsseldorf
Königsallee 34a
40212 Düsseldorf
Fon: 0211-5504470
Fax: 0211-55044715
Standort Marsberg
Hauptstraße 26
34431 Marsberg
Fon: 02992-4411
Fax: 02992-65062



Rückrufservice